Grundgesetz wird 70

In Deutschland gibt es statt einer Verfassung ein Grundgesetz, das die rechtlichen Belange in Deutschland regelt. Es ist auch online für alle frei verfügbar. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Grundgesetz von den drei Besatzungsmächten in die Wege geleitet und angenommen – ohne Volksabstimmung. Es wurde am 23. Mai 1949 erlassen und trat am 24. Mai 1949 in Kraft.

In Deutschland gibt es statt einer Verfassung ein Grundgesetz, das die rechtlichen Belange in Deutschland regelt. Es ist auch online für alle frei verfügbar. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Grundgesetz von den drei Besatzungsmächten in die Wege geleitet und angenommen – ohne Volksabstimmung. Es wurde am 23. Mai 1949 erlassen und trat am 24. Mai 1949 in Kraft.

Der Wirkungsbereich beschränkte sich nur auf die westliche Zone, da die sowjetische Besatzungszone nicht mit abstimmen durfte. Daher nannte man es nicht Verfassung, sondern wollte den Tag der Wiedervereinigung abwarten und bis dahin den Namen „Grundgesetz“ stehen lassen.

1990, im Jahr der Wiedervereinigung, wurde statt Artikel 146 Artikel 23 angewandt. So wurde der Geltungsbereich auf alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland ausgeweitet. Und nicht, wie in Artikel 146 geschrieben steht, mit einem Referendum als Verassung deklamiert. die Zustimmung gab damals die erste demokratische und zugleich letzte Volkskammerversammlung der DDR.

Auch wenn das Grundgesetz ein grundlegender Baustein unserer Demokratie ist und auch gewisse Artikel zurecht unanatastbar sind, so ist dennoch wichtig, weiterhin Artikel zu hinterfragen oder auch deren Auslegung. Das ist Grundlage des Systems, in dem wir leben.

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